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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DANCE AVENUE

 

  1. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Dance Avenue und dem Mitglied (nachfolgend Mitglied) geschlossen werden.

  2. Abweichende Regelungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.

  3. Änderungen oder Ergänzungen (Adresse, Name, Bankverbindung etc.) sind der Dance Avenue umgehend in Schriftform mitzuteilen.

 

  1. Bezahlung

    1. Die Bezahlung erfolgt zum ersten eines Monats im Einzugsverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 8,00 € je erfolgter Rücklastschrift fällig.

    2. Zahlt ein Mitglied zwei Monate in Folge nicht, wird er vom Unterricht ausgeschlossen bis die entsprechende Summe beglichen ist.

    3. Der Betrag der Kursgebühr bleibt von Ferien und Feiertagen unberührt. 

    4. Bei Anmeldungen bis zum 15. eines Monats ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten, bei Anmeldung nach dem 15. eines Monats der halbe Monatsbeitrag.

 

  1. Haftung

    1. Die Dance Avenue übernimmt nur Haftung für Unfälle im Rahmen des Trainings und nur bei grober Fahrlässigkeit. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden an Gesundheit, Körper oder Leben. 

    2. Für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Tanzunterricht

    1. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.

    2. Während der örtlichen Schulferien findet kein regulärer Unterricht statt. Stattdessen werden spezielle Ferienprogramme und Workshops angeboten, sowie Proben für Auftritte bestehender Gruppen abgehalten.

    3. Die Dance Avenue behält sich das Recht vor die Kurszeiten und das allgemeine Kursangebot zu verändern und den betrieblichen Bedürfnissen anzupassen.

 

  1. Vertragsdauer, Vertragspausierung & Kündigung

    1. Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. 

    2. Nach der Erstlaufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 01.04. und zum 01.10. gekündigt werden. Die Kündigung ist in Schriftform einzureichen.

    3. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich die Laufzeit der Mitgliedschaft bis zum nächsten Termin.

    4. Bei Schwangerschaft und vorübergehender, krankheitsbedingter Sportunfähigkeit wird die Mitgliedschaft pausiert. Für die Pausierung der Mitgliedschaft ist ein ärztliches Attest einzureichen.

    5. Bei dauerhafter, krankheitsbedingter Sportunfähigkeit kann die Mitgliedschaft umgehend gekündigt werden. Dafür ist ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem eindeutig die dauerhafte Sportunfähigkeit hervorgeht.

 

  1. Anmeldung

    1. Die vollständige Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen. Hiervon ausgenommen ist die abgesprochene Teilnahme an Probetrainings.

 

  1. Urheber und Leistungsschutzrechte

    1. Bild- und Tonaufzeichnungen gleich welcher Art sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.

 

  1. Datenschutz

    1. Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.danceavenue.de

 

  1. Gerichtsstand

    1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag xLücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

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